Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2011
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
Folgende Voraussetzungen sollte der/die Bewerber/in erfüllen:
1.) einen guten Realschulabschluss oder Abitur
2.) sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen unabdingbar
3.) Interesse an bürotechnischen Abläufen
4.) Kenntnisse im Bereich Informationstechnologie vorteilhaft
5.) gute Auffassungsgabe und logisches Denkvermögen werden vorausgesetzt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
Bewerbung vorzugsweise per eMail unter Beifügung von Lebenslauf nebst Lichtbild und allen weiteren erforderlichen Unterlagen.
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